Urlaubs-Kurier – hier beginnen meine Ferien!

Die kostenlose Urlauber-Zeitung für ganz Ostholstein


Geschäftsbedingungen

  1. "Anzeigen-/Beilagenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen/Beilagen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten im URLAUBS-KURIER zum Zwecke der Verbreitung.
  2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
  3. Ein Anzeigenabschluss ist für jede Ausgabe bzw. Ausgabenkombination gesondert zu tätigen. Für die Nachlassberechnung der Einzelausgaben bzw. Ausgabenkombinationen wird die Abnahmemenge des Abschlusses der größeren Ausgabeneinheiten (Gesamtausgabe bzw. Ausgabenkombinationen) hinzugerechnet. Die Ansprüche auf Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden.
  4. Die Anzeigen-/Beilagenpreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste des Verlages. Ändern sich die Konditionen nach Vertragsabschluss, ist der Verlag berechtigt, den Preis nach der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Preisliste zu berechnen.
  5. Die Ortspreise für Anzeigen und Beilagen können von den Werbungtreibenden in Anspruch genommen werden, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung(en) im Verbreitungsgebiet des URLAUBS-KURIER und dessen Einzugsbereich haben und die keine Werbungsmittler/Werbeagenturen einschalten. Sind Anzeigen/Beilagen des vorgenannten Kundenkreises über Werbungsmittler/Werbeagenturen abzurechnen, so gelten nicht die Preise für Ortskunden, sondern die Grundpreise. Auf den Ortspreis kann grundsätzlich keine Mittlervergütung gewährt werden.
  6. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbungsmittler/Werbeagenturen vergütet. Voraussetzung ist u.a., dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler/von der Werbeagentur erteilt und abgerechnet wird bzw. Druckunterlagen auch von ihm/ihr geliefert werden.
  7. Für Prospekt-Anzeigen/-Beilagen, Anzeigenstrecken, Anzeigen in Sonderveröffentlichungen oder -rubriken, Kollektiven, für Promotion-Aktionen sowie für Jahresabschlüsse ab 60.000 Millimeter Anzeigenfläche können vom Verlag Sonderkonditionen entsprechend den besonderen Gegebenheiten vereinbart werden. Redaktionsanteile bei Anzeigen können anteilig berechnet werden.
  8. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Kann der URLAUBS-KURIER infolge höherer Gewalt überhaupt nicht, nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig erscheinen, ergeben sich daraus keine Ansprüche des Auftraggebers. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt bestehen.
  9. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages wegen ihrer technischen Form, ihres Inhaltes oder ihrer Herkunft abzulehnen; dasselbe gilt, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles des URLAUBS-KURIER erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  10. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere auch für den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Anzeigen/Beilagen. Es obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, wettbewerbs-, warenzeichen- oder namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte haftet allein der Auftraggeber.
  11. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Werden der Wortlaut der Eintra gung oder die Druckunterlagen nicht rechtzeitig geliefert, ist der Verlag berechtigt, den bestellten Raum mit der Angabe von Firma, Anschrift und Fernsprechnummer zu bedrucken. Die Zahlungspflicht für den erteilten Auftrag bleibt bestehen.
  12. Der Verlag gewährleistet die für den URLAUBS-KURIER übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlagen gegebenen Möglichkeiten.
  13. Der Auftraggeber hat bei vom Verlag zu vertretenden, ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Preisminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Preisminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung sind – insbesondere bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzanprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.
  14. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – spätestens vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Spätere Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
  15. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist schriftlich mitgeteilt werden.
  16. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
  17. Der Auftraggeber erhält vom Verlag nach dem Erscheinen seiner Anzeige die entsprechende Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart worden ist, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.
  18. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen/Beilagen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit des Anzeigen-/Beilagenauftrages das Erscheinen weiterer Anzeigen/Beilagen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  19. Der Verlag liefert einen Anzeigenbeleg in Form der wöchentlichen Veröffentlichung auf der Homepage des Urlaubs-Kuriers. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden auf Anfrage auch Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegexemplare geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
  20. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
  21. Druckunterlagen werden nur auf ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet zwei Monate nach Veröffentlichung der Anzeige.
  22. Erfüllungsort ist Burg auf Fehmarn. Gerichtsstand ist Oldenburg (Holstein). Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.


URLAUBS-KURIER Verlags GmbH & Co. KG . Am Mellenthinplatz 13a . 23769 Fehmarn . Telefon: 04371-50040 . E-Mail: info@urlaubs-kurier.de